Anlieferbedingungen
Um eine reibungslose logistische Abwicklung sicherzustellen, ist die Einhaltung von logistischen und administrativen Bedingungen unerlässlich.
Diese Anlieferbedingungen gelten für alle Anlieferungen und sind Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Warenannahmezeiten
Technomix AG
Gewerbegebiet Limbach 6
96178 Pommersfelden
Die Warenannahme erfolgt von
Mo. – Do. von 6.00 bis 16:00 Uhr
Fr. von 6:00 bis 15:00 Uhr
Weitere Zeiten sind nur nach Absprache möglich.
Achtung! Nicht avisierte Sendungen werden entsprechend der verfügbaren Wareneingangs-kapazitäten angenommen und entladen. Standgeldrechnungen für dadurch entstehende Wartezeiten werden von uns nicht akzeptiert.
2. Anlieferqualität
2.1 Lieferschein
Diese Daten müssen auf Ihrem Lieferschein enthalten sein:
- Lieferantenname
- Lieferscheinnummer und Ihr Lieferscheindatum
- evtl. Bestellnummer
- Typteilenummer
- genaue Teilebezeichnung
- Menge
- evtl. Charge
- Anschrift (Adressdaten)
Zusätzliche Angaben bei Anlieferung in Mehrwegverpackung:
- genaue Bezeichnung der Mehrwegverpackung
- Typteilenummer
- Menge
2.2 Packen der Lieferung
Die anzuliefernde Ware ist auf unbeschädigten Paletten ordnungsgemäß zu sichern und zu verpacken.
Außerdem sind folgende Qualitätsmerkmale zu beachten:
- Grundmaße von Paletten sind einzuhalten. Vorsprünge und Überstände müssen vermieden werden.
- Ausbeulungen oder schiefe Ladungen sind durch wirksame Transportsicherungen auszuschließen.
- Max. Palettenhöhe: 130 cm (einschl. Palette).
- Gesamtgewicht darf 1.200 kg nicht überschreiten.
- Die Materialien der Ladesicherung, wie Kennzeichnungszettel u.ä., dürfen nicht flattern; sie müssen so gesichert bzw. befestigt sein, dass dadurch im automatischen Lagerbetrieb keine Störungen ausgelöst werden.
- Einwegverpackungen sind mit Kantenschutz und Kunststoffbändern auf den Längsseiten zu schützen. Kartonagen dürfen nicht über die Palettenmaße hinausstehen.
- Die Packstücke sind mit Kunststoffbändern so zu sichern, dass ein sicherer Transport gewährleistet wird.
- Bitte stellen Sie sicher, dass die tauschfähigen Grundladungsträger (EURO-Paletten und Gitterbox-Paletten) der EPAL-Norm entsprechen.
- Transportschäden, die aufgrund unzureichender Verpackung und Sicherung auftreten, gehen zu Lasten des Lieferanten.
- Es sollten nur artikelreine Paletten angeliefert werden. Anlieferungen von Mischsendungen sind als solche zu kennzeichnen.
- Bei nichtstapelbaren Kartonagen ist ein Hinweis „Nicht Stapeln“ anzubringen. Eine im Speditionsgewerbe übliche Kennzeichnung ist auf beiden Stirnseiten der Warenanlieferung zu befestigen.
2.3 Palettentausch
Die Qualität der eingesetzten Euro-Paletten muss den Normen der EPAL entsprechen, siehe http://www.epal-pallets.org/de/produkte/tauschkriterien.php
Getauscht werden Zug um Zug nur Paletten aus dem europäischen Palettenpool, die hinsichtlich der Abmessungen, Tragfähigkeit und Zustand der EPAL entsprechen.
Tausch- und Überlassungsgebühren für Ladehilfsmittel (z.B. Euro-Paletten und -Gitterboxen) werden von uns nicht übernommen.
Des Weiteren sind die IPPC-Richtlinien einzuhalten.
2.4 Kennzeichnen der Lade- und Packeinheiten
2.4.1 Richtiges Anbringen des HauptWarenAnhängers (HWA) an die Palette, d.h.
- leserlich ausdrucken
- sichtbar anbringen
- sicher befestigen
Folgende Angaben sind auf dem HWA notwendig:
- Typteilenummer
- Gesamtmenge
- Lieferantenname
- Lieferscheinnummer
2.4.2 Richtiges Anbringen des UnterWarenAnhängers (UWA) an die KLTs bzw. Kartons, d.h.
- leserlich ausdrucken
- sichtbar anbringen, d.h. von außen lesbar
- im vorgesehenen KLT-Einsteckkartenfach bzw. bei Kartonagen UWA aufkleben
- sicher befestigen (mit leicht entfernbaren und rückstandslosen Klebepunkten oder Tesa oder selbstaufklebenden UWA auf Karton)
Folgende Angaben sind auf dem UWA notwendig:
- BOSCH-Sach-Nr. (Typteilenummer)
- Menge
- Lieferantenname
- Lieferantennummer
- Chargen-Nr. (falls erforderlich)
- Revisionsstand
- wünschenswert ist eine Kennzeichnung der Restmengen mit einem gelben Punkt auf dem UWA
3. Sonstiges
3.1 Sendungen aus Drittändern
Sendungen aus Drittländern (nicht EU) sind vor Anlieferungen bei uns zu verzollen. Technomix nimmt nur verzollte Ware mit dem entsprechenden T1-Zollpapier an.
3.2 Transportkosten
Alle anfallenden Transportkosten bei der Anlieferung bzw. Auslieferung/Abholung der Teile trägt grundsätzlich der Auftraggeber.
3.3 Verpackungsdatenblatt
Senden Sie uns für jedes Teil Ihr gültiges Verpackungsdatenblatt (VDB) zu. Teilen Sie uns die Handhabung des Ausschusses mit und stellen Sie uns rechtzeitig das dafür benötigte Verpackungsmaterial und Leergut zur Verfügung.
3.4 Gesetzliche Anforderungen
Es gelten für das Produkt die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, für die Verpackung die sich aus der Verpackungsverordnung und für gefährliche Stoffe die sich aus der jeweils aktuellen Gefahrstoff- und Gefahrgutverordnung ergebenden Vorschriften.
3.5 Abweichende Anlieferungsbedingungen
Sollten Ihrerseits, bedingt durch die Spezifik der Ware, abweichende Anlieferbedingungen unumgänglich sein, dann sind uns diese unverzüglich mitzuteilen und gelten nur nach schriftlicher Bestätigung als vereinbart.